AGB | Finnéss

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2025

§ 1 Allgemeines

Diese AGB regeln alle Livemusik- und DJ-Leistungen von Finn Schüßler. Ein Vorgespräch findet spätestens 7 Tage vor dem Event statt. Sie gelten mit Annahme eines schriftlichen Vertrags, Angebots oder einer bestätigten mündlichen Absprache.

§ 2 Pflichten des Veranstalters

  • Zugang & Aufbau: Zugang zum Auftrittsort spätestens 60 Minuten (ideal 150 Minuten) vor Beginn sicherstellen.
  • Abbau: Unmittelbar nach dem Event oder – in Ausnahmefällen – am folgenden Morgen nach Absprache.
  • Änderungen: Ort- oder Zeitänderungen unverzüglich telefonisch und schriftlich melden.
  • Liedauswahl: Wunschlieder spätestens 4 Wochen vorher bekannt geben; Reihenfolge mit Ablaufplan übermitteln.
  • Erfüllung durch Dritte: Diese Pflichten können auch Eventplaner:innen oder Dritte übernehmen.

§ 3 Pflichten des Künstlers

Ich erscheine pünktlich mit dem im Vorgespräch abgestimmten Equipment und bin auf eure Wünsche vorbereitet.

§ 4 Veranstaltungen im Freien

  • Schutz des Equipments: Ihr stellt geeigneten Wetterschutz; Schäden durch Witterung tragt ihr.
  • Stromanschluss: Anschluss binnen 20 m oder Info 7 Tage vorher für akkubetriebene Alternative.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag

Stornierung durch euch

  • Bis 60 Tage vor dem Event: 30 % der Gage
  • Bis 30 Tage vor dem Event: 50 % der Gage
  • Bis 14 Tage vor dem Event: 70 % der Gage
  • Bis 7 Tage vor dem Event: 100 % der Gage

Ausnahme Umbuchung: Neuauftrag zu anderem Termin? Wir klären die Stornokosten persönlich.

Rücktritt durch mich

Bei technischen Ausfällen, Krankheit, Unfall oder ähnlichen zwingenden Gründen vermittle ich sofort einen gleichwertigen Ersatz. Gage ±10 % möglich.

Notfallkontakt (§ 5): Andre Prinz (+49 176 329 04 86 8) – im Ernstfall Ersatzorganisation.

§ 5a Spontane Verlängerung von DJ-Auftritten

Sobald eine Verlängerung beginnt, zählt die erste angefangene 30 Minuten. Pro angefangene 30 Minuten:

  • Regulär: 125 €
  • Zwischen 2 und 3 Uhr: 250 €

§ 6 Zahlungsabwicklung

  • Auftragserteilung: 30 % Anzahlung (nicht rückerstattbar).
  • Verschiebung innerhalb 12 Monaten: Anzahlung angerechnet.
  • Restzahlung: binnen 14 Tagen nach dem Event.
  • Zahlungsverzug: 5 % Verzugszinsen über Basiszinssatz.
  • Aufrechnung: nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 7 Verpflegung

Ihr stellt nicht-alkoholische Getränke und angemessene Speisen am Eventabend. Verpflegungskosten können nachträglich in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Anfahrt & Unterkunft

  • Zufahrt & Parkplatz: Direkter Zugang und kostenfreier Parkplatz.
  • Standard-Unterkunft: Ab 30 Min Anfahrtszeit ist eine Unterkunft vor Ort.
  • Vorabend-Übernachtung & Ganztagespauschale: Bin ich bis ≥ 2 Uhr nachts gebucht und beginnt das Event spätestens um 14 Uhr und beträgt die Anfahrt > 2 Stunden, ist eine Vorabend-Übernachtung nötig. Pro benötigter Übernachtung berechne ich eine Ganztagespauschale von 950 € zusätzlich zur Gage. Ihr bekommt dafür exklusiven Service plus optionales Get-Together-Set oder Technik am Vorabend.
  • Fluganreise: Für jeden benötigten Reisetag (Vorabend, Rückreise, ggf. weitere Tage) fällt jeweils eine Ganztagespauschale von 950 € an.

§ 9 Besonderheiten am Veranstaltungsort

  • 90–120 Minuten für Auf- und Abbau.
  • Nicht barrierefreie Locations: bitte Helfer:innen stellen.
  • Raum muss trocken, stabil und staubfrei sein.
  • Open-Air: Ihr stellt Versicherungsschutz gegen witterungsbedingte Schäden (außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz).

§ 11 Bild- und Videomaterial

Ich darf entstandene Aufnahmen für Werbezwecke nutzen, sofern ihr nicht ausdrücklich widersprecht.

§ 12 Haftungsausschluss

Ich hafte nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten gesetzliche Vorschriften.

§ 13 Datenschutz

Ihr stimmt der Speicherung eurer Daten zur Vertragsabwicklung zu. Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahme Notfallkontakt (§ 5): André Prinz darf im Ernstfall auf notwendige Daten zugreifen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Vertraulichkeit für beide Seiten. Änderungen bedürfen der Schriftform. Unwirksame Bestimmungen werden durch dem Zweck entsprechende Regelungen ersetzt.

§ 15 Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Heidelberg.

§ 16 Definitionen

  • Gage: Vertraglich vereinbarte Vergütung
  • Veranstalter: Auftraggeber
  • Event: Gebuchte Veranstaltung
  • Künstler: Finn Schüßler
  • Vertragspartner: Veranstalter und Künstler

§ 17 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb beider Parteien Kontrolle (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien) befreien von der Leistungspflicht. Fristen verlängern sich; Rücktritt möglich, wenn Leistung erheblich beeinträchtigt ist.

§ 18 Haftung & Schadensersatz

Haftung des Künstlers beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die vereinbarte Gage. Veranstalter haftet im gleichen Umfang und stellt den Künstler von Ansprüchen Dritter frei.

Anlage: Technischer Rider

Kanäle (7)

  • DJ-Controller – Stereo-Ausgang (L/R)
  • ePiano – Mono-Klinke
  • Drum Machine – Mono-Klinke
  • Gesang – Funkmikrofon (XLR)
  • Gesang – Kabelgebundenes Mikrofon (z. B. Shure SM 58 Beta, XLR)
  • Trompete – XLR
  • Zweites kabelgebundenes Mikrofon (inkl. zweitem Stativ)

ePiano-Ausstattung

  • Notenständer, Pianohocker, Pianoständer

Lautsprecherset

  • Ausreichend Lautsprecher für Außen-, Innen- und Party-Bereich
  • Subwoofer (mind. 12") + Tops für Mitten & Höhen

Party-Lichttechnik

  • Licht für Tanzfläche, ideal DMX-ansteuerbar
  • DMX-Kanal-Plan bitte vorab übermitteln
  • Alternativ Sound-to-Light-Funktion für automatisierte Shows

Mikrofonstative & DI-Boxen

  • 1 gerades Stativ für kabelgebundenes Mikrofon
  • 1 Boom-Stativ fürs Funkmikrofon
  • DI-Boxen (2×) für ePiano und Drum Machine

Mischpult

  • Mindestens 8 Kanäle (XLR + Line-Inputs); ideal als digitales Pult mit USB-Interface

Strom & Verkabelung

  • 4 Mehrfachsteckdosen/Steckdosenleisten
  • 2 Verlängerungskabel (≥ 5 m)

Tische & Technikpersonal

  • Kleiner Techniktisch (ca. 60 × 60 cm) für Loopstation, Laptop, Notizen
  • DJ-Tisch: Standardhöhe ca. 110 cm
  • Backstage-Raum: Geschlossener Raum für Cases und Umkleide
  • Techniker: 1 qualifizierter Tontechniker für Setup, Pegel und Licht-DMX

Kabel & Piano

  • XLR-Kabel: 3 Stück (Funk-MW, wired MW, Trompete)
  • Klinken-Instrumentenkabel (6,3 mm): 4 Stück (DJ L/R, ePiano, Drum Machine)
  • Piano bei Fluganreise: 88-tastiges ePiano vor Ort, falls kein Transport möglich

Hinweis: Nicht in jedem Szenario müssen alle genannten Punkte gestellt werden – vieles lässt sich anpassen, je nachdem, was ich selbst mitbringe.

© 2025 Finn Schüssler